Die
Fitnessbranche boomt: Doch Vorsicht - vor Vertragsabschluss sollten
Verbraucher
die Konditionen genau checken und auch scheinbar unwichtige Punkte
berücksichtigen, sie könnten sich später als tückisch erweisen.
Verbraucher geraten nicht selten in Streit mit Unternehmen, mit denen
sie zuvor
Verträge abgeschlossen haben. Vor allem das sogenannte
"Kleingedruckte" kann später zu Unmut und Unstimmigkeiten führen.
Daher gilt es, Verträge genauestens zu prüfen und auf gängige
Stolperfallen zu
achten. In Bezug auf Fitnessstudios fallen vor allem die langen
Vertragslaufzeiten auf: Einstiegszeiten von bis zu vier Jahren sind
nicht
unüblich, bei nicht rechtzeitiger Kündigung verlängert sich der Vertrag
automatisch. Die Vertragslaufzeiten sind nicht der einzige Punkt, den
Kunden
vor Vertragsabschluss prüfen sollten: Mitgliedsbeiträge, Öffnungszeiten
und
vieles mehr beeinflusst die Wahl des Fitnessstudios und des Vertrags.
Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist -
ein häufiger Streitpunkt
Jeder Vertrag verfügt über eine Einstiegslaufzeit, wobei im Falle der
Fitnessstudios 12 bis 24 Monate üblich sind. Die Betreiber können
vertraglich
aber auch längere Laufzeiten, oftmals bis zu vier Jahren, festlegen.
Die
ordentliche Kündigung ist erst zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.
Sonderkündigungsrechte bestehen nur in wenigen Ausnahmefällen:
- Schwangerschaft
oder ärztliches Sportverbot bis zum Ende der Vertragslaufzeit
- unzureichende
Wartung der Sportgeräte durch den Betreiber (nach erfolglosem
Setzen einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Mängel)
- langfristige
Veränderung der Öffnungszeiten
- sonstige
Gründe
Wichtige Punkte, auf die Kunden vor
Vertragsabschluss achten sollten
Kunden
sollten sich
vor Vertragsabschluss über die Erreichbarkeit und die
Öffnungszeiten
des Fitnessstudios informieren. Stellen die Kunden später fest, dass
sich die
Öffnungszeiten nicht mit der eigenen beruflichen Tätigkeit vereinbaren
lassen,
besteht kein Sonderkündigungsrecht. Ändern sich hingegen zu einem
späteren
Zeitpunkt die Öffnungszeiten und war dies bei Vertragsabschluss nicht
bekannt,
besteht unter Umständen die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung. Eine
sehr
gute Möglichkeit, das Fitnessstudio besser kennen zu lernen, ist ein
Probetraining. Kunden sollten anfragen, ob vor dem Vertragsabschluss
ein
Probetraining angeboten wird. Nicht immer ist das Probetraining
kostenlos,
jedoch erhöht sich für den Kunden die Sicherheit.
Haftungsausschlüsse sind nicht immer
gültig
Grundsätzlich
müssen Betreiber von Fitnessstudios für Schäden haften, die
Kunden aufgrund defekter und gefährlicher Trainingsgeräte entstehen.
Die
Haftungsfrage muss im Einzelfall geklärt werden, da unter anderem
zwischen dem
fahrlässigem und dem grob fahrlässigen Verschulden unterschieden wird.
Einige
Besitzer von Fitnessstudios versuchen, durch die Verträge mit den
Kunden
Haftungsansprüche auszuschließen. Dieser Ausschluss ist nicht immer
gültig.
Allerdings stellt sich die Frage, welches Vertrauen durch den Versuch,
unrechtmäßig Haftung auszuschließen, gesetzt wird. In jedem Fall
sollten Kunden
auf entsprechende Klauseln in den Verträgen achten.
Dürfen eigene Getränke mitgenommen
werden?
Ein
häufiger Streitpunkt ist die Mitnahme
eigener Getränke in das Fitnessstudio. Insbesondere bei
überteuerten
Getränkeangeboten des Fitnessstudios entstehen im Laufe der Zeit hohe
Zusatzkosten. Gegen die Mitnahme einer Flasche Wasser dürfen die
Betreiber
keine Einwände erheben. Allerdings darf das Wasser aus
Sicherheitsgründen in
keiner Glasflasche mitgeführt werden. Bietet das Fitnessstudio Getränke
zu
handelsüblichen Preisen an, kann die Mitnahme eigener Getränke verboten
werden.
Kurze oder lange Vertragslaufzeit?
Viele
Fitnessstudios gewähren beim Abschluss einer langen Vertragslaufzeit
Rabatte. Der monatliche Beitrag sinkt, wenn sich die Kunden für einen
Mehrjahresvertrag entscheiden. Um das Studio besser kennenzulernen,
kann
zunächst ein kurzer Probevertrag von 3 Monaten vereinbart werden. Es
lohnt
sich, nach dieser Option nachzufragen, auch wenn das Studio
eigenständig kein
Angebot macht.
Checkliste für den Vertragsabschluss mit
dem Fitnessstudio
- Vertragslaufzeit muss mit
der privaten und beruflichen Situation
übereinstimmen (Steht gegebenenfalls ein Umzug an?)
- Ändert sich der
Mitgliedsbeitrag, wenn eine längere Vertragslaufzeit
ausgewählt wird?
- Müssen bestimmte
Fitnesskurse separat bezahlt werden?
- Wie sind Öffnungszeiten
und die Erreichbarkeit geregelt?
- Werden Zusatzkosten
erhoben?
- Wann und unter welchen
Umständen verlängert sich der Vertrag automatisch?
- Kündigungsfristen und Form
der Kündigung
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